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Arbeitsrecht

Den Arbeitgeber kostet der Arbeitnehmer Geld - den Arbeitnehmer dies aus den selben Gründen vielleicht den Arbeitsplatz. Beide sehen sich mit einem schwer überschaubaren und auf zahlreiche verteilte Gesetze verteilten Regelungswerk und komplizierter Rechtsprechung konfrontiert. Daher bedürfen gerade Probleme im Arbeitsrecht einer maßgeschneiderten Lösung.

 

Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: z.B. Arbeitsvertragsabschlüsse, Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Vorgehen bei anstehenden Kündigungen, Schlechtleistungen im Arbeitsverhältnis, Prüfung von Arbeitszeugnissen usw.

 

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: in obigen Angelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht, z.B. Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Schadensersatz, Abmahnungen, Klagen auf Gewährung von Urlaub oder Teilzeit usw.

 

 

"robustissmus rei publicae nervus pecunia est"

 

(Das Finanzwesen ist die kräftigste Triebfeder des Gemeinwesens)

 

Cicero, de imperatore

 
Kanzlei Clasen | mail@kanzleiclasen.de